1. DATEV (System-) Voraussetzungen
So, wir beginnen mit den (System-) Voraussetzungen. Ohne die im Folgenden genannten Dinge und Rechte ist eine DATEV-Integration technisch nicht möglich.
1. Scanner
Zum Scannen der Belege ist zunächst einmal ein Dokumentenscanner notwendig. Entsprechende Empfehlungen unsererseits sind hier zu finden.
2. DATEV-Module
Für die unstrukturierte Übergabe der Belege an DATEV sind folgende Module notwendig, welche man über den Steuerberater beziehen kann:
- DATEV Unternehmen Online Grundanwendung für die Speicherung von Belegen im DATEV-Rechenzentrum
- DATEV Betriebsstätten-mIDentity Stick als zentrale Absicherung der Datenverbindung zum DATEV Rechenzentrum*
* Bei der unstrukturierten Datenübergabe nur einmalig nötig für die Konfiguration. Es reicht aus, wenn der Steuerberater einen mIDentity Stick hat.
Möchte man die strukturierte Belegdatenübergabe nutzen, braucht man zusätzlich (!) zu den oben genannten Dingen außerdem:
- DATEV Belegtransfer für jeden Buchhalter-Arbeitsplatz zum Transfer der Belege an das DATEV-Rechenzentrum
- DATEV mIDentity compact USB-Dongles als Zugangsschlüssel zu den DATEV-Anwendungen für jeden Buchhalter-Arbeitsplatz
- Das Addon “GREYHOUND Connect für DATEV“
3. DATEV Rechteverwaltung
Die DATEV mIDentity compact Sticks bzw. DATEV Unternehmen Online müssen über bestimmte Berechtigungen verfügen, welche der Steuerberater erteilen kann:
- Standardrechte
- Ordnerrechte
- Sonderrechte
- Vertrauliche Rechte
Ohne diese Rechte können die erforderlichen Konfigurationen nicht vorgenommen werden.